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Gesetz und Förderung | |
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Auszüge und Informationen zum
Bundes - Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998:
Mit dem Bundesbodenschutzgesetz werden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von Altlasten geschaffen. Die einheitlichen Anforderungen, die das Gesetz bundesweit stellen wird, bilden die Grundlage für ein effektives Vorgehen der Behörden. Zugleich wird mit den Sanierungspflichten Rechtssicherheit und damit eine wesentliche Voraussetzung für künftige Investitionen geschaffen.
a)Zweck des Gesetzes
- dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden.
b) Grundpflichten
- Folgende Grundpflichten stellen nach dem Gesetz sicher, dass die Bodenfunktionen für Menschen, Tiere und Pflanzen langfristig erhalten und für künftige Nutzungen gesichert werden.
- Vorsorgepflichten bestehen, damit der Boden langfristig durch stoffliche und physikalische Einwirkungen in seiner ökologischen Leistungsfähigkeit nicht überfordert wird.
e) Entsiegelung
- Zur Beseitigung von Bodenversiegelungen soll der Grundstückseigentümer künftig durch Rechtsverordnung verpflichtet werden können, bei dauerhaft nicht mehr genutzter Flächen, deren Versiegelung im Widerspruch zu den Festsetzungen des Planungsrechtes steht, den Boden in seiner Leistungsfähigkeit soweit wie möglich und zumutbar wiederherzustellen.
Auszüge aus Förderprogrammen verschiedener Städte in Deutschland:
Berlin
Das Landschafts- und Artenschutzprogramm
Naturhaushalt und Umweltschutz
Kleingartenanlagen mit hohen Anteilen an Dauerbewohnern
- Rückentwicklung der baulichen Verfestigung bzw. Maßnahmen für eine
Umweltgerechte Abwasserentsorgung
Feuchtgebiet
- Stabilisierung des Grundwasserstandes; keine Entwässerung;
Begrenzung der Grundwasserabsenkung bzw. Wiedervernässung
- Erhalt und Entwicklung von Überflutungsgebieten
Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Entsiegelung
- Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen
( Entsiegelung sowie Dach -,Hof - und Wandbegrünung )
- kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung
- Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes
- Dezentrale Regenwasserversickerung
- Förderung emissionsarmer Heizsystemet
nicht kanalisiertes Siedlungsgebiet
- Kanalisierung des Schmutzwassers
- Versickerung des Regenwassers
- Kanalisierung des Regenwassers nur in begrünten Einzelfällen
Industrie und Gewerbe
- Sanierung von Altanlagen
- Schutz angrenzender Gebiete vor Immisionen
- Förderung flächensparender Bauweise
- Bei Neuansiedlung Förderung emmisionsarmer Technologien
- Boden- und Grundwasserschutz
- Dach- und Wandbegrünung
( Auszug aus dem Internet www.Berlin.de )
München
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen
Was wird gefördert ?
... die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und Anlagen von Pflanzflächen
in Höfen, die bereits anderweitig genutzt werden.( z.B. als Stellflächen,
Lagerplätze, Fahrbereiche in Garagenhöfen) und die Hausbewohnern
nicht als Aufenthaltsbereiche dienen können.
Zuschusshöhe
- bis zu 35 € pro qm Pflanzfläche im Bereich zuvor versiegelter Flächen,
jedoch höchstens ein Drittel der Gesamtkosten
- bis zu 25 € pro qm wasserdurchlässiger Belagsflächen im Bereich
zuvor versiegelter Flächen, jedoch höchstens ein Drittel der
Gesamtkosten
Voraussetzungen
- Lage in der Innenstadt und im Innenstadtrandbereich
- Freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen einer öffentlich -
rechtlichen Verpflichtung ( z.B. Bauauflage bei Umbau)
durch zu führen sind.
(Auszug aus dem Internet www.München.de )
Saarbrücken
Förderung zur Entsiegelung, Versickerung,
Regenwassernutzung und Dachbegrünung in Saarbrücken
Ort: | Landeshauptstadt Saarbrücken, 192.000 Einwohner, Saarland
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Zielgruppe: | Bauherren, Kommunalverwaltungen
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Träger der Maßnahme: | Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Energie und Umwelt
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Kurzbeschreibung: | Die Stadt Saarbrücken betreibt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes ein Förderprogramm für den privaten Bereich, mit den Maßnahmen der Regenwassernutzung, Versickerung, Flächenentsiegelung und Dachbegrünung unterstützt werden können.
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Umsetzung: |
Das am 1.Januar 1997 gestartete kommunale Förderprogramm zur Entsiegelung, Versickerung, Regenwassernutzung und Dachbegrünung wird mit Landesmitteln aus den Abwasserabgaben finanziert und steht in engem Zusammenhang mit dem landesweiten
Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung OPTI - WAS. Die Laufzeit des Förderprogrammes beträgt voraussichtlich 3 Jahre.
Bis zu 50 Prozent der Niederschlagswassergebühren können Hauseigentümer sparen, die Garagenzufahrten und Wege auf ihrem Grundstück mit wasserdurchlässigen Belägen befestigen. Die Minderung der Niederschlagswassergebühr ist dabei vom Abflussbeiwert des verwendeten Materials abhängig.
Auch der Bau einer Dachbegrünung kann mit einer Minderung der Niederschlagswassergebühr von bis zu 50 Prozent honoriert werden.
( Auszug aus dem Internet www.Saarbrücken.de)
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